Service für Lehrkräfte
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FAQ - Mobile Reserve
F1 - Wie viele Mobile gibt es im SJ 2024/25 in Stadt und Landkreis Ansbach?
1291 Lehrerstunden gibt es in Stadt und Landkreis Ansbach.
F2 - Wie kann eine Mobile Reserve eingesetzt werden?
Es gibt langfristige und kurzfristige Einsätze.
Ein ganzjähriger Einsatz an der Stammschule zählt nicht als Mobiles Jahr
F3 - Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Mobilen Reserven?
Grundlage für die Anzahl der mobilen Reserve ist die Zuweisung der der Regierung, die festlegt in welcher Höhe die Mobile Reserve aufzustellen ist.
Daneben werden/ wird berücksichtigt:
freiwillige Meldungen
Lehrkräfte, die einen Turnus beenden ( in den Mittelschule ab Klasse 7 nicht mehr ausschlaggebend, ebenso bei Kombiklassen)
keine Schwerbehinderten und schwangeren Lehrkräfte
möglichst die Altersgrenze 55 Jahre beachten
Auswahl der Schulleitungen
Anzahl der bisherigen als Mobile geleisteten Jahre
F4 - Nach welchen Kriterien erfolgt der Einsatz bei einer im Schulamt ankommenden Anforderung?
Lehramt: GS oder MS (GS- Lehrkräfte werden , wenn möglich nicht in der MS eingesetzt und umgekehrt)
passendes Stundenmaß ( keine Vollzeitkräfte für unterhälftige Einsätze)
möglichst wohnortnaher Einsatz für die Mobile Kraft
pädagogische Prioritäten ( B.; Kombiklassenerfahrung, Erfahrungen mit Inklusion als Einsatzkriterien bei entsprechender Schülerklientel)
Rücksicht auf persönliche Bedingungen der Mobilen ( B.: bestimmte Tage, kein Nachmittagsunterricht wegen Kinderbetreuung)
F5 - Wie läuft das Einsatzverfahren ab?
Wichtig: Kontaktdaten der Mobilen Kraft müssen vorhanden sein (Email-Adresse!)
Bei einem langfristig absehbaren Einsatz erfolgt die Information der mobilen über den Einsatz in der Woche vorher.
Bei kurzfristigen Ausfällen erfolgt auch die Information sehr kurzfristig!
Die Mobile nimmt nach der Informationsübergabe den Kontakt mit der Schule auf.
Der Einsatz gilt bis auf Widerruf oder dem Einsatzende!
Die Schulleitung der Einsatzschule druckt das Einsatzschreiben aus und bestätigt den Einsatz durch ihre Unterschrift auf dem Einsatzschreiben. Dieses dient der Mobilen zur Fahrtkostenabrechnung.
F6 - Was macht eine Mobile Kraft im Wartestand?
Bei keinem Einsatz geht die Mobile Kraft an die Stammschule und gibt dort Differenzierungsstunden. Gerade in diesem Schuljahr sollen so coronabedingte Lernrückstände bei den Schülern aufgearbeitet werden. Sie kann auch als Begleitperson bei Lehrwanderungen eingesetzt werden oder andere von der Schulleitung ihr übertragene Aufgaben wahrnehmen.
Teilzeitkräfte – sofern sie nicht feste Einsatztage mit dem Schulamt vereinbart haben- sparen diese noch zu Wochenbeginn auf!
F7 - Muss eine Mobile auch Aufsicht führen, Lehrerkonferenzen besuchen, Elterngespräche führen, Schülerbeobachtungen machen, Zeugnisse schreiben…?
Die LDO mit allen Lehrerpflichten gilt auch für Mobile Kräfte.
Dazu gehören beispielsweise:
Aufsichten
Besuch schulischer Veranstaltungen
Gestaltung des Schullebens
Pflicht zur Erstellung und Kontrolle von Hausaufgaben
Teilnahme an Lehrerkonferenzen, eventuell auch an der Stammschule
Erstellen von schriftlichen Lehrnachweisen
Aufschreiben von Leistungen der Schüler
Teilnahme an Leistungsvergleichen
Führen von Schülerakten/ Schülerunterlagen
Information der Eltern über wesentliche Vorgänge
Beratung der Eltern in schulischen Fragen
Abhalten von Elternsprechtagen und- stunden
F8 - Zählt meine Zeit als Mobile Reserve zur Dienstlichen Beurteilung ?
Für kürzere Einsätze, die aber in einem bewertbaren Rahmen liegen sollten, kann die Schulleitung der Einsatzschule eine Stellungnahme an die Stammschule abgeben.
Bei längeren Einsätzen (über ein halbes Jahr) ist ein Beurteilungsbeitrag erforderlich. Hierfür sollte ein Unterrichtsbesuch erfolgen.
F9 - Wie erhalte ich Trennungsgeld?
Die Erstinformation mit dem Erstantrag erhalten Sie über das Schulamt.
Im Formularcenter des Landesamtes für Finanzen finden Sie die notwendigen Anträge:
T001 - Antrag auf Bewilligung von Trennungsgeld
T002 - Antrag auf Abrechnung bei Verbleib
T003 - Antrag auf Abrechnung bei täglicher Rückkehr
T003a - Anlage bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Berechnung Bescheinigungsbetrag § 3 Nr. 15 EStG
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Abrechnung von Trennungsgeld.
Ansprechpartner in Mittelfranken
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